Lieferklauseln im internationalen Handel
Die Incoterms sind in 4 Gruppen gegliedert und umfassen insgesamt 11 Klauseln: E, F, C und D.
Die Gruppe E (Ex) steht für den Abgang: Klauseln, die sich auf den Abgang der Ware beziehen, beginnen mit dem Buchstaben E.
Entscheidend bei der Gruppe F ist, dass die Fracht nicht vom Exporteur, sondern vom Importeur bezahlt wird. Alle Klauseln dieser Art beginnen mit F.
Bei den Klauseln der Gruppe C bezahlt der Exporteur die Fracht. Alle zugehörigen Klauseln beginnen mit C.
Bei der Gruppe D steht der Ankunftsort der Ware im Mittelpunkt. Die zugehörigen Klauseln beginnen mit D.
Für alle Verkehrsträger (Straße, Luft, See, Schiene) gelten die folgenden Klauseln.
EXW (Ex Works, ab Werk): Lieferung ab Betrieb des Exporteurs
Diese Klausel bedeutet für den Verkäufer (Exporteur) den geringsten Aufwand. Er muss die Ware lediglich bereitstellen und an seinem Standort (Lager, Werk) zur Abholung bereithalten. Alles Weitere übernimmt der Importeur: Abholung der Ware, Beförderung durch ein Transportunternehmen und die Zollformalitäten in beiden Ländern liegen vollständig in seiner Verantwortung.
FCA (Free Carrier, frei Frachtführer): Lieferung an den Frachtführer
Hier übergibt der Exporteur die Ware nicht an seinem eigenen Standort, sondern an einem mit dem Frachtführer vereinbarten Ort oder im Zolllager des Frachtführers. Bis die Ware in die Obhut des Frachtführers übergeht, trägt der Exporteur die Hauptverantwortung.
CPT (Carriage Paid To, frachtfrei): frachtfreie Lieferung
Der Exporteur stellt die Ware bereit und organisiert die Fracht. Er bezahlt die Fracht bis zum Bestimmungsort; die Gefahr geht jedoch bereits auf den Importeur über, sobald die Ware dem ersten Frachtführer übergeben ist. Der Importeur muss die Zollformalitäten erledigen und die Entladung in sein Lager übernehmen.
CIP (Carriage and Insurance Paid To, frachtfrei versichert): Lieferung frachtfrei und versichert
Die Abwicklung entspricht genau CPT. Zusätzlich übernimmt der Exporteur die Versicherung für den Fall, dass der Ware auf dem Transport bis zum Bestimmungsort etwas zustößt.
DDP (Delivered Duty Paid, geliefert verzollt): Lieferung verzollt
Diese Klausel ist das genaue Gegenstück zu EXW. Der Exporteur ist für die Bereitstellung der Ware, den Transport und die Zollformalitäten in beiden Ländern verantwortlich. Der Importeur muss die Ware lediglich am vereinbarten Ort in Empfang nehmen.
DAP (Delivered at Place, geliefert benannter Ort): Lieferung an den vereinbarten Ort
Der Exporteur verlädt die Handelsware, erledigt die Zollformalitäten im eigenen Land und bringt sie an den mit dem Importeur vereinbarten Ort (Zolllager, Terminal, Hafen, Lager des Importeurs). Das Entladen überlässt er dem Importeur. Neben dem Entladen gehen auch die Zollformalitäten im Käuferland und alle dabei anfallenden Kosten zulasten des Importeurs.
DPU (Delivered at Place Unloaded, geliefert benannter Ort entladen): Lieferung entladen am vereinbarten Ort
Im Grunde läuft fast alles ab wie bei DAP. Der einzige Unterschied: Der Exporteur übernimmt das Entladen am Bestimmungsort und muss die Ware selbst in das betreffende Lager entladen.
Für den See- und Binnenschiffstransport gelten die folgenden Klauseln.
FAS (Free Alongside Ship, frei Längsseite Schiff): Lieferung längsseits des Schiffs
Der Exporteur stellt die Ware bereit, bringt sie in den Hafen und stellt sie längsseits des Schiffs ab. Er verlädt sie nicht an Bord, erledigt aber die Zollformalitäten. Verladung an Bord, Entladung, Fracht- und Versicherungskosten gehen damit zulasten des Importeurs.
FOB (Free on Board, frei an Bord): Lieferung an Bord des Schiffs
Der Ablauf entspricht FAS, mit einem Unterschied: Bei FOB wird die längsseits des Schiffs bereitgestellte Ladung an Bord gebracht. Alles Weitere läuft wie bei FAS.
CFR (Cost and Freight, Kosten und Fracht): Lieferung frachtfrei
Es gilt dasselbe Verfahren wie bei CPT. Eine eigene Bezeichnung hat die Klausel nur deshalb, weil sie ausschließlich im Seetransport verwendet wird.
CIF (Cost, Insurance and Freight, Kosten, Versicherung und Fracht): Lieferung mit bezahlten Kosten, Versicherung und Fracht
Es gelten die Bedingungen von CFR. Der einzige Unterschied: Der Exporteur schließt eine Seeversicherung ab.
